Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten

Wie lange darf ein Busfahrer fahren? Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten für Busfahrer einfach erklärt.

Wer eine Busreise mit Fahrer plant, sollte sich ruhig vorab ein wenig über die vorgeschriebenen Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten für Busfahrer informieren. Zwar nicht, um überprüfen zu können, ob der Fahrer sich auch daranhält – denn das muss natürlich selbstverständlich sein: Ganz gleich, ob Sie Ihren Bus selbst mieten oder einfach Hanse Mondial mit der professionellen Anmietung und Fahrtplanung beauftragen. Vielmehr geben die Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten Aufschluss über die Reisedauer: Denn selbst mit zwei Fahrern an Bord darf ein Bus nicht beliebig lange am Stück unterwegs sein. Das Hanse Mondial Reise-Team gibt Ihnen gerne einen Überblick über die einzelnen Begriffe und Regelungen.

Was mit Schichtzeit für Busfahrer gemeint ist

„Schichtzeit“ wird nur umgangssprachlich gesagt, in der gesetzlichen Regelung kommt der Begriff so nicht vor, dort gibt es also keine nähere Definition. Gemeint ist damit eine generelle Arbeitszeit. Nach gesetzlichen Bestimmungen ist die Schichtzeit für Busfahrer dann also der Zeitraum, in der er seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht: Das ist neben dem eigentlichen Einsatz als Fahrer auch die Bereitschaftszeit laut Dienstplan und Zeiten für andere Arbeiten, wie zum Beispiel Planungs- oder Dienstbesprechungen, regelmäßige Wartungen am Bus und vieles mehr. Auch Pausenzeiten zählen natürlich zur offiziellen Arbeitszeit und damit zur Schichtzeit von Busfahrern.

Was bedeutet „Lenkzeiten für Busfahrer“?

Die Lenkzeit dagegen meint die Arbeitszeit, für die Busfahrer nun mal vorrangig bekannt sind: Nämlich hinter dem Lenkrad, also am Steuer ihres Busses sitzend. Bei den Lenkzeiten für Busfahrer wird innerhalb der Vorschriften betrachtet, wie lange sie täglich und jeweils pro Woche aktiv am Lenkrad tätig sein dürfen. Zwischen den täglichen Lenkzeiten muss jeder Busfahrer Pausen nehmen. Dabei gelten neben dem Halt an Ampeln, Bahnübergängen etc. auch Stau- sowie Stop-und Go-Strecken nicht als sogenannte Lenkzeitunterbrechung, also nicht als Pause. Muss aber zum Beispiel an Grenzübergängen lange gewartet werden und der Busfahrer kann in dieser Zeit den Lenkplatz verlassen, kann das als Pausenzeit gezählt werden.

Pausen- und Ruhezeiten für Busfahrer

Spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit sind für Busfahrer Pausenzeiten fällig – es ist dann eine Lenkzeitunterbrechung vorgeschrieben. Bei einer Busfahrer-Lenkzeit von neun Stunden pro Tag, muss er insgesamt 45 Minuten Pause machen. Diese Pausenzeit kann ein Busfahrer in zwei Pausen aufteilen: Einmal 15 Minuten und einmal 30 Minuten Lenkzeitunterbrechung – wichtig ist dann, dass immer erst die kürzere und dann die längere Pause kommt. Schließlich wird auch die Ermüdung zum Ende der Fahrtzeit hin größer.

Die Ruhezeit für Busfahrer ist die Zeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen. Pro 24-Stunden-Tag soll ein Busfahrer elf Stunden Ruhezeit einlegen. In dieser Zeit darf er auch keiner anderen Arbeit als dem Busfahren nachgehen und auch nicht auf Abruf bereit stehen. Busfahrer sollen in Ruhezeiten nämlich wirklich mit freiem Kopf und Zeit für Schlaf ausruhen können und dürfen.

Die gesetzliche Regelung für Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten

Wie lange darf ein Busfahrer eigentlich fahren? Weil gerade Reisebusfahrer oft so lange unterwegs sind, dass sie dabei eine Arbeitswoche überschreiten, sind die Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer im Zwei-Wochen-Takt geregelt. In dieser Zeit dürfen sie eine Lenkzeit von insgesamt 90 Stunden nicht überschreiten. Dabei gilt als Höchstdauer für eine Woche 56 Stunden Lenkzeit, in der folgenden Woche darf der Busfahrer dann also nur die verbleibenden 34 Stunden lang fahren – selbstverständlich nicht ohne Unterbrechung. Die Pausenzeit von 45 Minuten bei einem Arbeitstag von 9 Stunden gilt immer verbindlich. Nicht immer muss aber nach diesen 9 Stunden auch eine Ruhezeit erfolgen: Zweimal pro Arbeitswoche darf ein Busfahrer die Ruhezeit erst nach 10 Stunden beginnen. Grundsätzlich soll dabei eine Ruhezeit von 45 Stunden pro Woche eingehalten werden. Von dieser Regelung gibt es aber erlaubte Ausnahmen, die Ruhezeit für Busfahrer kann auf 24 Stunden wöchentlich verkürzt werden – allerdings nur, wenn die fehlenden 21 Stunden in den nächsten drei Wochen nachgeholt werden.

Lenk- und Ruhezeiten bei Zweifahrerbesatzung

Um zügiger ans Ziel zu kommen und dennoch alle gesetzlichen Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten für Busfahrer einhalten zu können, werden besonders auf längeren Busreisen zwei Fahrer eingesetzt. So kann der Bus in den vorgeschriebenen Pausenzeiten weitergefahren werden, denn als Pause gilt auch die nicht aktive Tätigkeit als Beifahrer. Außerdem muss nach einer Lenkzeit von 9 Stunden dann nicht sofort eine offizielle Ruhezeit erfolgen: Die sieht nämlich vor, dass das Fahrzeug steht. Auch nach 9 gefahrenen Stunden darf Busfahrer 1 an Bord des fahrenden Busses bleiben, während Busfahrer 2 fährt. Für beide Fahrer gilt aber dennoch eine Tagesruhezeit von 9 zusammenhängenden Stunden außerhalb des Busses oder im stehenden Fahrzeug. Darum muss die Ruhezeit auch bei Zweifahrerbesetzung gleichzeitig erfolgen.

FAZIT
Busfahrer müssen nicht nur ziemlich gut im Straßenverkehr sein – sondern auch im Rechnen, um die vorgeschriebenen Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten einzuhalten. Um ihnen das zu ermöglichen – und damit allen Fahrgästen größtmögliche Sicherheit auf Reisen zu garantieren – sind natürlich auch faire und realistische Fahrtplanungen nötig. Bei Hanse Mondial können Sie ich auf jeder Busfahrt garantiert darauf verlassen, das Ihr Fahrer ausreichend ausgeruht ist und Sie sicher ans Ziel bringt.

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